GKV-IPREG:
NEUES GESETZ STÄRKT REHA

Klingt ganz schön kompliziert, macht aber einiges einfacher: das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG). Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, welche positiven Veränderungen mit diesem neuen Gesetz einhergehen – sowohl für Sie als Patient als auch für Beschäftigte in Reha-Einrichtungen.

Am 12. Februar 2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) beschlossen. Gesundheitsminister Jens Spahn verfolgt damit gleich mehrere Ziele: eine bessere Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen, die Beseitigung von Fehlanreizen in der Intensivpflege sowie die Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen.

Inkrafttreten soll das GKV-IPReG voraussichtlich im Sommer 2020. Was macht die Neuregelung zu einem so wichtigen Baustein einer zukunftsfähigen Reha?

DAS GKV-IPREG
IM ÜBERBLICK

Mit dem GKV-IPReG sind insbesondere zwei wesentliche Verbesserungen für die Reha verbunden: ein einfacherer Zugang zur Reha für ältere Patienten – und mehr Geld für das Personal in Reha-Einrichtungen.

Bis jetzt waren die Preise für Reha-Leistungen an die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet: Nur wenn die Kassenbeiträge stiegen, durften Reha-Einrichtungen ihre Preise anpassen. Bei stabilen Beiträgen veränderten sich auch die Preise für Reha-Leistungen nicht. Damit waren beispielsweise auch die Gehälter für das Reha-Personal fixiert. Mit Streichung der Grundlohnrate können nun auch höhere Personalkosten in Reha-Einrichtungen finanziert werden – zum Wohle aller Patienten.

DIE WICHTIGSTEN VERÄNDERUNGEN DURCH DAS GKV-IPREG

  • Leichterer Zugang zur Reha für ältere Patienten
  • Ermöglichung einer besseren Bezahlung des Reha-Personals
  • Verlängerung der Regeldauer von Reha-Aufenthalten für ältere Patienten
  • Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Patienten

GERIATRISCHE REHA
DAS IST NEU

Älteren Patienten, die nach einer Operation oder schweren Krankheit in ihrem Alltag eingeschränkt sind, wird im Rahmen einer geriatrischen Rehabilitation geholfen. Diese besondere Form der Reha geht auf die Bedürfnisse von Patienten ein, die ein höheres Lebensalter haben (in der Regel 70 Jahre und älter). Ziel ist es, dass Patienten selbständig bleiben und eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann.

In dem neuen GKV-IPReG wird in Zukunft geregelt, dass allein der verordnende Arzt die Notwendigkeit einer geriatrischen Reha feststellt. Die Krankenkasse prüft den Antrag anders als bisher nicht nochmals. Das bedeutet: Das bange Warten auf die Bewilligung der Reha durch die Krankenkasse entfällt nun.

Das ist aber noch nicht alles: Die frühere Höchstdauer eines stationären Reha-Aufenthalts von drei Wochen wird jetzt zur Regeldauer. Bei einer ambulanten Behandlung wird die Dauer auf 20 Behandlungstage festgesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, den Reha-Aufenthalt über den genehmigten Zeitraum hinaus zu verlängern – beispielsweise im Rahmen einer neurologischen oder psychosomatischen Rehabilitation.

39 %

Zunahme der geriatrischen Reha-Patienten im Zeitraum von 2007 bis 2017

WUNSCH- UND WAHLRECHT
BEI DER REHA

Wussten Sie schon: Ist Ihre Reha bewilligt, können Sie sich selbst eine Reha-Einrichtung aussuchen, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. So lange sie den grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation entspricht, kann Ihnen dieser Wunsch von Ihrem Kostenträger nicht verwehrt werden – und das, ohne dass sie einen Eigenanteil übernehmen oder eine Zuzahlung leisten müssen.

Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über geeignete Reha-Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen. Ihr Arzt, der Sozialdienst im Krankenhaus und die Beratungsstellen der Rehabilitationsträger beraten Sie gern. Natürlich steht Ihnen auch der Weg ins Internet offen, um sich dort selbst zu informieren. Auch ein Anruf bei der Reha-Einrichtung Ihrer Wahl kann hilfreich sein wie zum Beispiel der Zentralen Reservierung von Medical Park.

DARAUF SOLLTEN SIE BEI DER AUSWAHL EINER REHA-KLINIK ACHTEN:

  • Spezifischer Therapieschwerpunkt: Ist Ihre Wunscheinrichtung auf Ihr Krankheitsbild spezialisiert?
  • Standort: Die klimatischen Bedingungen vor Ort wirken sich positiv auf Ihre Erkrankung aus? Oder die Wunschklinik ist besonders nahe an Ihrem Wohnort?
  • Schnellstart: Sie müssen nur mit einer geringen Wartezeit bis zum Beginn Ihrer Reha rechnen?
  • Behandlung von Nebenerkrankungen: Interdisziplinäre Konzepte versprechen eine zusätzliche Besserung anderer Beschwerden?
  • Persönliche Lebenssituation: Kann eine Begleitperson untergebracht werden? Kann mein Partner den gemeinsamen Hund beim Besuch mitnehmen?
  • Erfolgsversprechen: Sie waren bereits in dieser Klinik und haben gute Erfahrungen gemacht?

Bei Ihrer Recherche werden Sie schnell feststellen, dass es für jeden Patienten eine passende Klinik gibt: So werden beispielsweise im Medical Park Loipl in Bischofswiesen besondere Angebote für MS-Erkrankte sowie Diabetiker bereitgestellt. Die Kliniken Medical Park St. Hubertus in Bad Wiessee und Medical Park Chiemsee sind dagegen zum Beispiel offizielle Leistungsdiagnostik-Zentren des Olympiastützpunktes Bayern und durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) lizensiert – genau das Richtige bei Sportverletzungen. Sie sehen: Vergleichen lohnt sich!

„Ich schreibe mir nicht die eine Therapie auf die Fahne, sondern schaue, was der Patient braucht.“

 

Dr. med. Nadine Dreyer, Chefärztin Orthopädie, Medical Park St. Hubertus in Bad Wiessee

SCHRITT FÜR SCHRITT
ZUR WUNSCH-REHA

Sie haben eine Reha-Einrichtung gefunden, die Ihre Erkrankung behandelt und darüber hinaus Ihren Vorstellungen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht? Sofern Ihre gewünschte Reha-Klinik zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen, können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in einem Antrag geltend machen.

SO WENDEN SIE IHR WUNSCH- UND WAHLRECHT AN :

  • Sie haben noch keinen Antrag auf Reha gestellt: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht einfach direkt mit dem Reha-Antrag ein.
  • Sie haben den Reha-Antrag bereits verschickt, aber noch keine Antwort: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nachträglich ein und verweisen Sie dabei auf Ihren Reha-Antrag.
  • Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.

Ist die Reha-Klinik barrierefrei? Kann die Küche Rücksicht auf Allergien nehmen? Kann Ihr Partner oder Ihre Partnerin zu Besuch kommen? Bei all diesen Fragen steht Ihnen die Zentrale Reservierung von Medical Park gern zur Verfügung.

REHA-WUNSCHKLINIK
FORMULAR & TIPPS

Werden Sie aktiv! Nutzen Sie das Wunsch- und Wahlrecht, um eine optimale Rehabilitation nach Ihren Vorstellungen zu erhalten: einfach Antragsformular herunterladen, ausfüllen und abschicken. Wenn Sie darüber hinaus folgende Tipps beachten, steigern Sie die Chancen, dass die Reha in Ihrer Wunsch-Einrichtung von Ihrem Kostenträger berücksichtigt wird.

NÜTZLICHE TIPPS FÜR DIE WUNSCH-REHA

  • Machen Sie Ihre Wahl nachvollziehbar: Der Kostenträger sieht nur Ihren Antrag – gestalten Sie ihn deshalb präzise und verständlich.
  • Der medizinische Nutzen steht im Fokus: Betonen Sie die medizinische Eignung Ihrer Wunschklinik. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch eventuell anfallende höhere Kosten übernommen werden.
  • Zeigen Sie sich kompromissbereit: Geben Sie mehrere Wunsch-Kliniken an, sofern mehrere für Sie in Frage kommen.
  • Geben Sie nicht auf: Ihre gewünschte Reha-Einrichtung wurde abgelehnt? Kein Problem: Innerhalb der genannten Frist können Sie Widerspruch einlegen.

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie Ihren Reha-Aufenthalt dort verbringen können, wo Sie es sich wünschen. Gern würden wir Sie in einer unserer Medical Park Fachkliniken oder einem unserer ambulanten Therapiezentren begrüßen. Informieren Sie sich gleich über unser Behandlungsangebot.