Reha Antrag:
Was Sie beachten müssen
Reha Antrag:
Alles was Sie wissen müssen
Alles Wichtige rund um Reha und Anschlussheilbehandlung (AHB)
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer sogenannten Anschlussheilbehandlung (AHB) und einer Reha. Die AHB erfolgt unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. einer OP und wird direkt vom Krankenhaus bzw. vom Sozialdienst beantragt.
Eine Reha kann in folgenden Fällen verordnet werden:
- Als präventive Maßnahme, z.B. um nach einem Bandscheibenvorfall eine OP zu verhindern und den Patienten wieder arbeitsfähig zu machen. In diesem Fall wird die Reha vom niedergelassenen Arzt verordnet.
- Für chronisch kranke Patienten kann der niedergelassene Arzt regelmäßig, i.d.R. alle 3-4 Jahre eine Reha verordnen.
- Wenn aufgrund der Indikation (z. B. oft bei Erkrankungen an Schulter und Rücken) nicht direkt nach der OP eine AHB folgen kann und der Patient zunächst nach Hause geht. In diesem Fall wird die Reha ebenfalls vom Krankenhaus bzw. Sozialdienst beantragt, aber der zeitliche Vorlauf bis zum Antritt der Reha direkt vereinbart.
Reha Antrag zur Prävention
oder bei chronischen Erkrankungen
Die Beantragung erfolgt durch den Vertragsarzt bzw. niedergelassenen Arzt, welcher die Unterlagen an den zuständigen Kostenträger (Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger) weiterleitet. Bei Berufsunfällen bzw. -erkrankungen muss der Antrag für eine sog. berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) von einem D- oder H-Arzt gestellt werden.
Falls der gesetzliche Kostenträger Ihnen nicht Ihre gewünschte Einrichtung bewilligt, haben Sie die Möglichkeit nach § 9 SGB IX - Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten - Widerspruch einzulegen. Sie können Eigeninitiative ergreifen und beim Versicherungsträger Ihre Wunscheinrichtung anfragen, auch wenn dieser Ihnen eine andere Klinik vorschlägt.
Wenn Sie während Ihres Reha-Aufenthalts viel Wert auf Komfort und Ambiente legen, werden Sie sich bei Medical Park rundum wohlfühlen.
Klaus Birner, Leiter Zentrale Reservierung Medical Park
Reha Antrag
für Prävention
Wann machen präventive Maßnahmen Sinn?
Auch zur gesundheitlichen Prävention oder einer Vorbeugungsbehandlung können Sie in eine Reha-Klinik kommen. Ihr Aufenthalt wird dazu genutzt, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern und gegebenenfalls eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
In folgenden Fällen werden Heilverfahren angewendet:
- Behandlung von Erkrankungen und deren Folgen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
- Beseitigung oder Linderung eines gesundheitlichen Schadens, welcher ohne entsprechende Behandlung in absehbarer Zeit zu einer permanenten Erkrankung führen kann
- Verhinderung einer weiteren Verschlechterung bei chronischen Erkrankungen und Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge
Weiterführende Links zum Reha Antrag
Haben Sie noch Fragen zum Reha Antrag oder dazu wie Sie eine Anschlussheilbehandlung beantragen? Dann helfen Ihnen auch gerne die gesetzlichen bzw. privaten Kostenträger weiter:
Bayerische Beamtenkrankenkasse BBK
Sie interessieren sich für einen Aufenthalt in einer Medical Park Klinik? Das Team der Zentralen Reservierung berät Sie gerne.