NACH DER REHA
WIEDER ARBEITEN

Nicht nur fit für den Alltag werden, ebenso fürs Berufsleben! Schon in der Reha können Sie Ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt planen – unabhängig davon, ob Sie sofort in Vollzeit in Ihren alten Job zurückkehren, Schritt für Schritt an Ihr altes Leistungsniveau anknüpfen oder sich beruflich ganz neu orientieren möchten.

Wieder fit für Alltag und Beruf: Das erfahrene Team von Medical Park macht Sie startklar für die kommenden Herausforderungen.

REHA-ENTLASSUNGSBERICHT
WARUM ER SO WICHTIG IST

Wenn Ihre Reha abgeschlossen ist, erstellt Ihr behandelnder Arzt einen sogenannten Reha-Entlassungsbericht. Dieser hat eine besondere Bedeutung: Er gibt unter anderem klare Hinweise für Ihre weitere Behandlung, die Reha-Nachsorge und Ihre berufliche Belastbarkeit.

Der Reha-Entlassungsbericht enthält alles Wichtige rund um Ihren Reha-Aufenthalt: zum Beispiel Diagnosen, erhobene Befunde, Reha-Ziele, Verlauf und Reha-Ergebnis. Insbesondere für Ihren beruflichen Wiedereinstieg ist das ebenfalls enthaltene sozialmedizinische Gutachten entscheidend. Der behandelnde Arzt in Ihrer Reha-Einrichtung bewertet damit, inwieweit sich eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Ihren Alltag und Ihren Beruf auswirken.

Im Rahmen des Abschlussgesprächs können Sie mit Ihrem Arzt die wesentlichen Inhalte des Berichts besprechen. Wer noch Einblick in Ihren Reha-Entlassungsbericht erhält, entscheiden nur Sie selbst: Lediglich mit Ihrer persönlichen Zustimmung wird er auch Ihrem Hausarzt sowie dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Das kann für Sie sehr hilfreich sein, wenn Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg planen, der sich von Patient zu Patient sehr unterschiedlich gestalten kann.

AUS DER REHA
ARBEITSFÄHIG ENTLASSEN

Ob Sie einen Unfall hatten oder unter einer chronischen Erkrankung leiden: Die Reha soll Ihnen ermöglichen, gesund und erholt wieder in Ihren Job zurückzukehren. Wenn Sie arbeitsfähig entlassen werden, bedeutet das: Am ersten Werktag nach Ihrem Reha-Aufenthalt müssen Sie wieder an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Wie gelingt der berufliche Neustart?

  • Integrieren Sie mehr Bewegung in Ihren Alltag. Fahren Sie z. B. zweimal in der Woche mit dem Fahrrad zur Arbeit.
  • Unterziehen Sie Ihren Arbeitsplatz einem Ergonomie-Check. Würde Sie z. B. ein Schreibtisch entlasten, an dem man stehend arbeiten kann?
  • Achten Sie auf eine gesunde Ernährung. Kochen Sie sich beispielsweise zu Hause etwas Leckeres vor anstelle in die Kantine zu gehen.
  • Überprüfen Sie Ihre Schlafgewohnheiten. Ausreichender Schlaf ist das A und O um sich fit und ausgeruht zu fühlen.
  • Gönnen Sie sich bewusste Ruhepausen. Auch wenn sie gleich wieder voll einsteigen möchten, lassen Sie es am Anfang lieber etwas ruhiger angehen.
Bereit für den Sprung zurück in den Job: Wer arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird, kann gesund und erholt wieder loslegen.

STUFENWEISE
WIEDEREINGLIEDERUNG

Wenn man mehrere Wochen krankheitsbedingt nicht gearbeitet hat, kann der Wiedereinstieg schwer sein. „Werde ich das alles schaffen?“, „Was ist, wenn ich doch wieder krank werde?“ oder „Wie sage ich es meinem Chef, dass mich der 8-Stunden-Tag doch überfordert?“: Das sind nur wenige der Gedanken, die einem als Betroffener durch den Kopf gehen können.

Eine Lösung bietet die stufenweise Wiedereingliederung, auf die Sie nach einer längeren Krankheit grundsätzlich immer Anspruch haben. Das sogenannte Hamburger Modell verordnet der Arzt in Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Eine Voraussetzung lautet allerdings: Sie müssen ausreichend belastbar sein. Außerdem muss es absehbar sein, dass Sie Ihre alte Stelle wieder voll ausfüllen können. Im Regelfall ist Ihr Arbeitgeber dann aber verpflichtet, Ihnen diese stufenweise Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen.

Welche Voraussetzungen gelten für das Hamburger Modell?

  • Sie sind während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig. Ihre eingeschränkte Arbeitsfähigkeit wird allerdings genutzt, um Sie stufenweise wieder an Ihren Arbeitsalltag zu gewöhnen.
  • Die Teilnahme ist freiwillig. Nur mit Ihrer Zustimmung findet eine stufenweise Wiedereingliederung statt.
  • Ihr Arzt muss einen Stufenplan aufstellen.
  • Sie werden an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.

Kern des Hamburger Modells ist der Stufenplan, der gemeinsam von Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber festgelegt wird. Soweit erforderlich kann der Stufenplan angepasst, verlängert, verkürzt oder sogar abgebrochen werden. Er umfasst unter anderem Beginn und Ende der Maßnahme, enthält nähere Angaben zu den einzelnen Stufen und legt einen voraussichtlichen Zeitpunkt der Wiederherstellung Ihrer vollen Arbeitskraft fest. So können Sie sich nach Ihrem Reha-Aufenthalt Schritt für Schritt wieder an Ihren Arbeitsplatz gewöhnen.

BERUFSUNFÄHIG –
UND JETZT?

Auch wenn man nie damit rechnet, eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die nur kurzfristig und vorübergehend ist, ist die Berufsunfähigkeit von Dauer. Die Ursachen dafür sind äußerst vielfältig, doch es gibt drei besonders häufige Gründe: 37 Prozent der Betroffenen scheiden aufgrund psychischer Beschwerden wie einem Burnout aus dem Berufsleben, 24 Prozent aufgrund von Erkrankungen des Bewegungsapparates wie beispielsweise einem Bandscheibenvorfall und 14 Prozent infolge eines Unfalls.

Manche körperlichen oder psychischen Einschränkungen können dazu führen, dass man auch nach einer Reha seinen Beruf nicht mehr ausüben kann: zum Beispiel dann, wenn langes Sitzen Schmerzen verursacht oder die Hände bei diffizilen Tätigkeiten nicht mehr so geschickt sind. Doch es gibt auch nach einer Krankheit oder einem Unfall die Möglichkeit, wieder Fuß im Arbeitsmarkt zu fassen. Wenn Sie sich neue berufliche Perspektiven durch Weiterbildung oder Umschulung eröffnen möchten, dann wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit: Die dortigen Ansprechpartner stehen Ihnen gern helfend und beratend zur Seite.

25 %

ungefähre Wahrscheinlichkeit im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden.

HILFT SCHON IN DER REHA:
DIE SOZIALBERATUNG

Die Sozialberatung unterstützt Sie und Ihre Angehörigen bei persönlichen, familiären oder sozialrechtlichen Fragen – das alles mit dem Ziel, dass Sie sich möglichst schnell wieder in Familie, Beruf und Gesellschaft einfinden können.

 

Bei vielen Fragen hilft Ihnen die Sozialberatung von Medical Park weiter wie z. B.:

  • bei Anliegen rund um Ihren beruflichen Wiedereinstieg, z. B. bei der stufenweisen Wiedereingliederung
  • wenn Sie Unterstützung bei der psychosozialen Nachsorge benötigen, z. B. bei der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie
  • bei der Klärung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten

Nehmen Sie gemeinsam mit der Sozialberatung Ihre Lebensgestaltung eigenverantwortlich und selbstbestimmt in die Hand – ob im alten Job, bei einer neuen Herausforderung oder im wohlverdienten Ruhestand.

Wussten Sie, dass Sie zum Besten Ihrer Gesundheit auch schon vorbeugend aktiv werden können? Medical Park bietet Ihnen ein breites Spektrum an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen beispielsweise auch im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. So halten Sie sich nicht nur selbst, sondern auch Ihren Arbeitsplatz fit!